Warnung: Spam-Accounts

Das Böse lauert bekanntlich überall. Aktuell leider in der fc, und zwar in Form von Spam-Accounts, die mit Sex-Seiten in die Kostenfalle locken.
Solltet ihr also Anmerkungen oder fc-Post von „Hasimaus“ oder ähnlichen Schnupsel-Namen bekommen, die Euch ihre „privaten Nackt-Videos“ zeigen wollen - Finger weg und schnell das Deckmäntelchen des Schweigens über Eure privaten Daten gebreitet, wie zum Beispiel Mail-Adresse und vor allem Kontodaten. Das schützt vor Abzocke und vor Spam.

Und: Wird ein Link zu einem Home-Video unter eines Eurer Fotos gepostet, bitte gar nicht erst anklicken. Hinter den Kulissen setzen wir gerade alles daran, dem ein Ende zu setzen. Bis dahin seid bitte gewarnt.

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Kommentare (42)

Frage..,
hab diesen Link geöffnet, da ich nichts Schlimmes vermutet habe, hab ihn aber, als ich die Dame auf dem Bett sah....:-))) schnell wieder geschlossen, hab also keine weiteren Links geöffnet.., kann mir da auch schon was " blühen " ?
gruß,
N.Z.

Du solltest Dir möglichst ein neues Email-Postfach anschaffen, sofern es ein Free-Emailfach ist, ansonsten Deinen Spamfilter fein trainieren, und vor allem den generellen Rechnerschutz auf den neuesten Stand bringen!

@Nicole: Sofern du deine Daten nirgendwo angegeben hast, sollte nichts passieren. Und falls du eine Rechnung erhältst, dann empfehlen wir, diese entweder zu ignorieren oder einem Anwalt zu übergeben.
Lieben Gruß
Claudia

Na schaun wir mal..;-)
Herzlichen Dank !

hatte heute auch so einen kommentar unter einem bild...und der support hat innerhalb von wenigen minuten reagiert, nachdem ich es gemeldet hatte...
danke dafür!

lg,
gudrun

Kein Stress - wenn was kommt in Form einer Rechnung oder dergleichen, einfach ignorieren. Wenn die "Anbieter" sehr dreist sind, kommen sogar irgendwann Briefe vom Inkassobüro XY. Nicht einschüchtern lassen, einfach belächeln und NICHT darauf eingehen. Ich hatte selbst schon mit so einer Betrüger-Bande zu tun.

lg
Chris

Das mit dem nicht drauf eingehen ist leider in Deutschland so eine Sache, wenn man nicht drauf eingeht wird man schneller ein Problem bekommen als einem lieb ist (wie in deren und auch von anderen in den AGB's steht)
Wenn man jemandem eine Rechnung schickt und dieser nicht widerspricht (email, telefonisch, post, fax, etc...) ist es leider so das man ums bezahlen nicht mehr drum rum kommt. Wenn die so hartnäckig sind wie die meissten dieser art, ist man spätestens nach 30 Tagen ab zugang der Rechnung in verzug und das rechtfertigt erstmal einen mahnbescheid. Da man diesem einfach widersprechen kann, und meisst die kosten für ein verfahren um ein vielfaches höher sind als die eigentliche Rechnung gehen die meissten dem nicht weiter nach. Der Punkt ist hierbei, das die gar kein Interesse haben einen Mahnbescheid austellen zu lassen, sondern schreiben hier und da mal ein briefchen, wenn man da nicht drauf reagiert geht man (so in etwa wie mit dem gewohnheitsrecht) einen vertrag ein. Ob dieser letztlich rechtsgültig ist entscheidet das zivilgericht.

Vorsorge ist immer besser als nachsorge, da auch wenn man sich zurecht im recht fühlt und befindet, es immer mit kosten verbunden ist. JEDEM kann man nur (und die warscheinlichkeit steigt mit dem Internetkonsum) eine geeignete Rechtschutzversicherung empfehlen, die solche Fälle explizit NICHT ausschliesst. Immer gut das Kleingedruckte lesen. Wenn einer keine geeignete Rechtschutz weiss, der kann mir eine PM schicken, ich schicke dann den namen der entsprechenden Versicherung zu. Anmerkung: Ich schicke nur den Namen und mache keinerlei Beratung!


Und noch als Tip für diejenigen die sich aufgrund Ihres Einkommens keinen Anwalt scheinen leisten zu können, (es gibt ja auch einige Schüler, Studenten, Arbeitslose, oder ähnliche hier in unserer Gemeinschaft) ein Besuch beim Anwalt lohnt sich auf jeden Fall, er kann euch sagen ob die warscheinlichkeit besteht, das Ihr Beratungskostenbeihilfe bekommt und auch wenn es vor Gericht gehen soll, dementsprechend Prozesskostenbeihilfe. In diesem konkreten Fall , wo die Betrügerfirma Klagen wird, würden die angefallenen Kosten dann der Staatskasse zur Last gelegt.

Wenn man aber von vornherein einen Betrug vermutet, ist es immer am besten (und auch am billigsten) wenn man bei der Polizei Anzeige erstattet.
(Die Rechnung sollte man aber dennoch schon abwarten, da man dann auch den geeigneten Beweis hat, das beantwortet aber auch gerne die örtliche Polizei, wie wo und wann es am besten ist, sich mit denen wegen eines Betrugsfalles in Verbindung zu setzten. Diese haben in den meissten Fällen in jeder 2. - 4. Polizeidienststelle eine entsprechende Abteilung die sich mit Internetkriminalität befasst)

Ich persönlich bin dort mittlerweile Stammkunde ;)


Ich hoffe den betroffenen damit ein paar tips gegeben zu haben...

lg

Lahmizzar

Hatte gestern Links von susimausiw mit Link zu Nacktvideos unter 3 von meinen Fotos. Habe das direkt der fc gemeldet und es wurde ganz schnell reagiert. Die Anmerkungen unter meinen Fotos wurden gelöscht und alle User wurden gewarnt. Vielen Dank dafür!!!

LG Anita

Kleiner Nachtrag: Rechnungen von Hansimausi u. Co. und vom Inkassobüro sollte man ignorieren. AGBs müssen vereinbart werden, was mit dem Anklicken alleine nicht geht. Die meisten Saubacken geben irgendwann auf. Aber spätestens bei Post vom Amtsgericht ab zum Anwalt.

wie ist der Link?

Mal kurz ein
*Dankeschön*
für die schnelle Reaktion gestern,
die Schnupsel-Hasimaus-Anmerkung
unter meinem Bild
war sehr schnell gelöscht worden!!!

Merci dafür
und Grüße
von
*Susanne

danke für die warnung
habe auch gleich so ein tollen comment bekommen.

Gerade hatte ich auch die zweifelhafte Ehre, ich habe das nicht geöffnet, sondern als Anmerkung im Entfernung gebeten. Schaut doch mal bei mir rein unter meinem gerade hochgeschickten Bild.
Danke dafür und LG
marianne th

hab auch was bekommen..bitte löschen

@ Lahmizzar


Nun mal keine Panik verbreiten. Niemand kommt 30 Tage nach Zugang einer Rechnung in Verzug, die nicht fällig war (§ 286 Abs. 3 BGB). Und fällig wird eine Rechnung nur dann, wenn zuvor ein Vertrag über eine entgeltpflichtige Leistung geschlossen wurde - also nicht durch das bloße Anklicken von Links. Richtig ist allerdings der Hinweis, dass der versäumte Widerspruch gegen einen Mahnbescheid dazu führen kann, dass der Anspruchsteller einen vollstreckbaren Titel erhält, gegen den man sich nur schwer wehren kann.
VG, Oliver

Und ich habe heute eine QM bekommen, in der mir ein mir fremder User einen Fotopapier-Shop anpreist....

jepp ... war schnell wieder weg :-)
Danke.

Danke für die Warnung, die guten Tipp´s und Eure schnelle Arbeit!!
LG Jens

Hatte auch so eine unschöne Anmerkung unter dem u.a. Foto. Bei der Kontrolle heute Morgen war sie schon verschwunden. Danke für die schnelle Hilfe.
LG Manfred
[fc-foto:13877765]

Schön, dass ihr so schnell auf das Problem reagiert habt. Danke euch für eure schnelle Lösung und auf den Warnhinweis. Die FC soll sauber bleiben!
LG Gipsy

@ support:

Toll, dass Ihr sofort reagiert habt mit der Mitteilung hier! Es zeigt, dass das Krisen-Management der FC schnell reagiert und die erforderlichen Konsequenzen zieht. Weiter so!!!


@ Lahmizzar,

genau das wollte ich auch gerade schreiben, was mein Partner Oliver geschrieben hat. War mal wieder Gedankenübertragung, wie so oft... Habe erst soeben den Thread hier gesehen.

Übrigens: Einen Mahnbescheid kann sich jeder Depp aus einem Schreibwarengeschäft besorgen. Wenn ich jemanden ärgern will, fülle ich den aus, setze irgendeine Phantasie-Forderung rein. Das Amtsgericht prüft nämlich leider nicht, ob die Forderung rechtmäßig ist bzw. ob ein Rechtsgrund für eine Forderung vorliegt (Rechnung für Dienstleistung, Warenhandel etc.).

Überspitzt formuliert: Bei Gericht lesen die sich erst gar nicht den Mahnbescheid durch, sondern stempeln wie folgt ab:

a) Ritsch-ratsch: Brief mit Mahnbescheid auf; schwarzer Eingangsstempel mit Datum und Uhrzeitangabe drauf.

b) Mahnbescheid erst mal 14 Tage liegenlassen:

c) grüner Stempel = Wenn fristgemäßer Einspruch, dann Weiterleitung

b) roter Stempel = wenn kein Einspruch bzw. nicht fristgerecht, dann Titel ausstellen lassen, mit dem der Kläger vollstrecken könnte, sofern Masse da ist....


Also: Nur wenn der Empfänger des Mahnbescheides nicht fristgerecht reagiert bzw. Widerspruch beim zuständigen Amtsgericht einlegt, dann kann der Gegner einen Titel vollstrecken lassen.


Zum Thema Rechtschutzversicherung: eine der wenigen überflüssigen Versicherungen, denn sie tritt nur ein im Falle Aussicht auf Erfolg. Bei z. B. Arbeitsgerichtsprozessen muss jede Partei in 1. Instanz die Kosten selbst tragen.

Fazit: Rechnet man die hohen monatlichen Beiträge für die Versicherung, lohnt sich der Aufwand kaum zum erhofften Ertrag. Zudem rechnen die Versicherungen auch die Wahrscheinlichkeit des Eintritts des Ereignisses ein (damit die Vers. möglichst nicht zahlen muss...).

Ist unter dem Strich ein Nullsummenspiel.

Grüße, Stefanie

Ich meine ja auch nur, was ich Tag täglich mit einigen dubiosen Telefonanbietern zu tun habe das ist echt nicht mehr schön, und wenn du vor Gericht auch noch verlierst obwohl du alles rechtzeitig getan hast dann biste auch sehr vorsichtig was irgendwelche Geschäfte im Internet anbelangt. ein Kumpel von mir hat nur auf das rote x im popup geklickt und ne Jahresrechnung von einem Filesharer aus österreich bekommen. Pech für Ihn, der musste Zahlen.

Es ist ja nur ein gedankengang gewesen und ich habe versucht "alle" in jeder Form aber doch einzeln anzusprechen, und mit der Rechtschutz gebe ich dir ja auch recht, deswegen sollte man das vorher abklären. Ist eigentlich wie mit der Telekom, die auch mittlerweile nur noch 2 Jahresverträge wie einige Ihrer großen Konkurrenten anbietet, jedoch gibt es auch noch solche die monatlich Kündbar sind, wie in der Rechtschutz es auch einige gibt, die auch von Beginn an die Kosten übernehmen.

Am Besten ist jedoch immer selbstkritisch an irgendwelche Links zu gehen und sich ertmal genau die Grafik anschauen, worauf man klickt. Als letzten Tip: wenn man mit der maus auf einem Popup über das rote x fährt, sieht man unter umständen in der statusleiste unten wo der link hinführt. Also nicht immer Blind drauf klicken. Ist nämlich auch eine beliebte Masche, da die genau wissen dass Windows verwöhnte user immer zuerst aufs rote X drücken ;)

Viel Spaß noch im betrugsfreien Alltag ;)

euer Lahmizzar

hatte hatte auch so einen kommentar unter einem bild...und der support hat innerhalb von wenigen minuten reagiert und ich brauchte es nicht melden...
danke für eurer schnelles eingreifen

lg anja

Neben Interessantem ist in diesen Kommentaren eine ziemliche Sammlung Quatsch vertreten, wie etwa: "Wenn man jemandem eine Rechnung schickt und dieser nicht widerspricht (email, telefonisch, post, fax, etc...) ist es leider so das man ums bezahlen nicht mehr drum rum kommt."
Klar, es gibt idiotische Richter und die Streitwertfalle - ist der Streitwert gering, ist das Wort von so einem Deppen auch gleich die letzte Instanz (wenige Tage, bevor bekannt wurde, daß die von der SKL gesammelten Kontodaten von Millionen Bürgern allgemein gehandelt werden, wurde noch ein unschuldiger Bürger verknackt, mit dem Argument, daß sein Prozeßgegner doch nie und nimmer ohne Einverständnis an seine Kontodaten gekommen wäre...). Aber das ist weder häufig noch in unserem Rechtssystem begründet.
Und ein Mahnbescheid ist eine feine Sache. Man lasse ihn mit Wonne zum Gerichtsfall werden und widerspreche dann, das kostet den Gegner dann das -zigfache. Warum das schlecht sei, dass "jeder Idiot" einen beantragen kann, ist mir nicht ganz klar - wenn Firmen ganze Rechtsabteilungen bezahlen können und ich brauche mir nur ein Formular runterzuladen und auszufüllen, um mein Recht anzumelden, ist das ein (letzter und geringer) Rest von Rechtsstaat...

Vielen Dank an den Support!
Spam-Anmerkung war im Nu verschwunden. Sehr lobenswert.
Gruß
Peter.

Hallo,
hat sich bei mir auch breit gemacht unter dem neuesten Foto...bitte umgehend löschen.
Vielen Dank
Gruß Elke

Hallo,
Danke an den Support, dass diese Anmerkung gleich weg war.Irgend so ein Schnuckelname wollt mir sein Video zeigen.
Danke für die Aufmerksamkeit.
LG Evelyne

Also wenn ich mir das hier so durchlese überlege ich mir ob ich nicht gleich anfangen soll zu zittern.

Im Großen und Ganzen gebe ich @Atelier 4 Foto und @Hannes B

recht.

Nur das Anklicken EINES Links verursacht noch keine

Zahlungsverpflichtung.

Nach meinen Informationen ist seit neuestem für Telefon und

Internetverträge eine Bestätigung über Papierkorrespondenz

nötig, bin mir da allerdings nicht 100%ig sicher ob das schon

durch ist.

Tatsache ist mal,- daß ich einen Mahnbescheid im Grunde garnicht

brauche.
Wenn ich von jemanden Kohle zu bekommen habe und der zahlt nicht

auf meine freundliche Drohung ;-)) wird er auch bei einem

Mahnbescheid nicht zahlen.
Deshalb, - würde ich eigentlich gleich klagen und Ruhe ist.

Der Mahnbescheid ist nur gedacht, daß Verfahren gem. ZPO zu

vereinfachen.
Er ist außerdem ein gerichtlicher Schritt und unterbricht die

Verjährung, - eine Mahnung unterbricht die Verjährung nicht.

Hat man einen Mahnbescheid erhalten, hat man 14 Tage Zeit

Widerspruch zu erheben. Das ist ganz einfach, nämlich nur

unterschreiben und in Briefumschlag und an das Amtsgericht

schicken, das im Mahnbescheid angegeben ist.
Der Widerspruch auf den Mahnbescheid muß NICHT begründet werden,

es reicht aus, wenn man ankreuzt daß man der Forderung

widerspricht. Aber Achtung - ! - auf die Frist achten, -

notfalls beim Gericht in den Nachtbriefkasten werfen, - oder

faxen ! Fax ist zulässig und geht das Fax vor 00:00Uhr des

letzten Fristtages beim AG ein, ist die Frist gewahrt.

Hat man den Mahnbescheid trotzdem mal verpennt, - weil man z.B.

grade 3 Wochen auf den Bahamas brutzelte - oder sonst was, -

dann ist es zwar nicht mehr soooo einfach, - macht aber nix,-

ein verspätet eingegangener Widerspruch wird i.d.R. automatisch

als EINSPRUCH angenommen.

Macht man aber garnix wenn die 14 Tage Widerspruchsfrist nach

der Zustellung des Mahnbescheides verstrichen sind, dann kommt

automatisch der Vollstreckungsbescheid - und jetzt erst wird die

Sache wirklich ernst, denn wenn dagegen kein Einspruch erhoben

wird (Frist war hier früher auch 2 Wochen, kann sich aber

inzwischen auf 1 Woche verkürzt haben, weiß ich nicht genau),

wird dieser Vollstreckungsbescheid zum Titel und der

Gerichtsvollzieher wird sich irgendwann beim Betroffenen zum

Kaffee einladen ;-))

ABER KEINE PANIK - Sollte es passieren, daß man z.B. wegen

längerer Krankheit im Krankenhaus z.B. auch beim

Vollstreckungsbescheid die Einspruchsfrist UNVERSCHULDET

versäumt hat,wird irgendwann mal ein Versäumnisurteil ergehen,

dann kann man auch dann noch (bei unverschuldetem Versäumen der

Fristen) Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen - aber

das wird dann schon etwas komplizierter, ich will nur jetzt den

ängstlicheren den Horror nehmen damit sie nicht denken, sie

könnten in Zukunft maximal nur 27 Tage Urlaub machen ;-)), -

denn, -und das hat Hannes B sehr richtig dargestellt, - jeder

kann einen Mahnbescheid stellen, egal ob die Forderung richtig

oder erfunden ist, das Gericht interessiert sich überhaupt nicht

dafür, weil man ja Widersprechen kann.
Ob eine Berechtigung besteht, prüft das Gericht erst im Termin.

Aber - keine Panik,- wenn so ein Ding eintrudelt, - muß man auch

nicht direkt zu einem Anwalt,- man kann auch die

Rechtsberatungsstelle (Rechtspflegestelle) des Amtsgerichtes

aufsuchen und die meistens recht gut informierten Rechtspfleger

befragen,- meines Wissens kostet das dort nix.
Auch bei den ansässigen Verbraucherschutzvereinen kann man
Rat und Hilfe suchen - was zum Vorteil im vorliegenden Beispiel

hätte, daß die dort in der Regel schon Erfahrung mit den

Spitzbuben haben weil meistens mehrere betroffen sind.
Allerdings,- so glaube ich, - muß man dort erst Mitglied werden

- aber das weiß ich nicht, wie gesagt, ich glaube daß das so

ist.

@Hannes - muß allerdings Dir auch recht geben, - ist der

Streitwert klein, und der Richter idiotisch (und davon gibt es

massenweise in Deutschland) hat man die Arschkarte gezogen, -

weil man nicht in die instanz kommt und was dieser Richter am

Amtsgericht beschließt und verkündet ist dann unanfechtbar, es

sei denn daß grobe Verfahrensfehler Revision zulassen - aber

darauf kann man allerdings nicht hoffen; eigentlich ein

Freibrief für Rechtsbeugung.

Trotzdem - kommt n Mahnbescheid, - am besten sofort aufmachen,

unterschreiben und sofort wieder wegschicken.
Deshalb sofort, weil viele das solange vor sich herschieben bis

es zu spät ist. Also gleich erledigen und es ist aus dem Kopf. -
Gleiches gilt für den Fall, daß schon der Vollstreckungsbescheid

zugestellt worden ist, - auch sofort erledigen, dann ist man auf

der sicheren Seite.
Und keine Angst,- angenommen man hätte sich getäuscht (räusper)

und der Mahnbescheid besteht zu recht, - kann man den später

auch wieder zurücknehmen.(nochmal räusper)

Nach einem Widerspruch oder Einspruch - auf Mahnbescheid oder

Vollstreckungsbescheid muß der Antragsteller (Forderer) als

nächstes erst mal Klage einreichen, diese durch Vortrag

begründen, - und - die Gerichtskosten vorlegen.Dem Beklagten

entstehen zu diesem Zeitpunkt noch keine Kosten und wenn er den

Rechtsstreit gewinnt auch später nicht.
(Ausnahme, man hat einen Anwalt beauftragt und der bekommt sein

Geld nicht vom Verlierer, dann muß man leider seinen eigenen

Anwalt bezahlen, nach dem Motto wer bestellt bezahlt.)

Übrigens, - das Ausstellen des Mahnbescheids kostet denjenigen

der den Mahnbescheid beantragt auch schon Gebühren, aber in der

Hoffnung daß der Empfänger nicht widerspricht und auch sonst nix

reagiert, lässt diese Typen die allenfalls vergeudete

Investition (unter 60EUR) als Verlust verschmerzen.

Der Widerspruch und der Einspruch ist übrigens bis auf das Porto

das man verbraucht kostenfrei.

So, und jetzt war ich mal neugierig und hab mal so n Link unter

einem Bild angeklickt und mir die Dämlichkeit, die sich auf dem

Bett hin und her bewegt und irgendwas dabei labert (Lautsprecher

sind bei mir standardmässig aus) angeguckt.
Also ehrlich gesagt, - wenn man nur diesen Link unter dem Bild

anklickt, kann ich noch keine Gefahr erkennen, werde aber alle

auf dem Laufenden halten wenn da was kommen sollte.
Dann wär mal wieder was los im tristen Gehäuse.;-))

Tja und als ich wieder zurück war nach 1 Minute oder so, - da

hatte der Support unter dem Bild schon sauber gemacht und von

dem Link war nix mehr zu sehen.
Muß schon sagen - da is die fc "auf Zack" ;-))

Harren wir der Dinge die da kommen....

Oder auch schaunmermoal

Hallöle,
kaum hatte ich sie bemerkt, war die AM schon wieder gelöscht...vielen Dank für die fixe Reaktion!
LG Elke

Hallo ,
grade eben hat mir eine mausi so ein Nacktvideo link unter mein Foto gesetzt was mach ich jetzt damit...ich find das echt zum...k...
Gruß Dani

hallo,
habe leider nun auch so ne anmerkung.
bitte löschen!
danke, yoyoatwork

Ich hann nix kriet, mei Bilder sin zu damisch ;o)

Und es geht schon wieder los??!!??
Das ist echt nervig,, wo muss ich mich denn melden damit die Anmerkung unter dem Bild verschwindet?
Oder geht das Automatisch?
Meine Bildnummer ist:
[fc-foto:14032637]
Danke schon mal im Vorraus!!!
Carina

ich hab auch gerade so eine anmerkung bekommen und hab das bild gelöscht..ist aber echt dämlich sowas.

Gerade habe ich wieder so einen Fall entdeckt, schaut mal bei ande1328 rein, habe den schon gewarnt.
Das ist fast genauso wie vor einiger Zeit bei mir.
Da ande1328 ein Neuling ist, bitte ich euch, da mal reinzusehen.
LG marianne th

Meinen herzlichen Dank an die SpamBuster!

Hoffe, dass man den Typen das Handwerk legen kann.
Danke den FC-Verantwortlichen und allen aufmerksamen Usern.
Slides

Hatte grade eben bei einem neu eingestellten Bild
auch so eine Spam-Anmerkung.
Also ich nachgeschaut habe wo und wie ich das
melden kann waren die "fc-Spamwichtel" schon am Werk.
Klasse! Mal ein dickes Danke an die "Spamwichtel".

lg Michael

Hallo Zusammen,
hab eben auch unter meinem zuletzt eingestelltem Bild so ein "Spam-Beitrag.
Fürs Löschen bin ich jetzt schon dankbar.
LG Evelyne

Hatte heute die zweite Akttake......
S...... ist das
Michael

Na Super....lese das alles hier jetzt im Nachhinein. Hatte auch ne nette Anmerkung und klicke nichts ahnend drauf.
Und dann wieder zu, nachdem ich das Mädel gesehen hab... Jetzt hab ich ne Rechnung über knapp 60 Euro per email gekriegt. Wie soll ich jetzt reagieren? Anwalt? Anzeige bei der Polizei? Die Anmerkung ist natürlich schon wieder weg...schöne Sch....

lg Phoenixe

Frage...ich verstehe die Masche so, dass versucht wird, zumeist bei neuen Fotos entsprechende Links zu posten - dies um zu versuchen die Leute über diese Sex-Pages abzuzocken.

Was aber hat das mit meiner Mail-Adresse, Kontodaten, etc.pp zu tun? Nichts davon habe ich hier offiziell hinterlegt. Vielleicht kann das mal jemand erklären.

Über diese Seite

Diese Seite enthält einen einzelnen am 12.08.08 15:35 erschienenen Blogeintrag.

Zuvor erschien in diesem Blog fotocommunity und Disneys neues Musical TARZAN® suchen Fotos mit Dschungelatmosphäre.

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